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Fragen
  1. Was sind die Vorteile von Factoring?
  2. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen mitbringen, um für Factoring geeignet zu sein?
  3. Wie hoch muss der Bruttojahresumsatz des Unternehmens sein?
  4. Wie lange muss die Firma bereits bestehen?
  5. Welche Forderungen sind factorabel?
  6. Welche Branchen eignen sich für Factoring?
  7. Wann ist ein Geschäft bedingt factorabel?
  8. Wann ist ein Geschäft nicht factorabel?
  9. Wie hoch sind die Kosten?


1. Was sind die Vorteile von Factoring?

Flexible Finanzierung

  • Sofortige Liquidität, da eine Bevorschussung bis zu 90% des Brutto-Rechnungswertes möglich ist.
  • Zusätzliche Ertragsmöglichkeiten im Einkauf (Sonderkonditionen, Mengenrabatte, Boni, Skonti)
  • Erhöhung der Eigenkapitalquote, Verbesserung der Bilanzrelationen und somit des Ratings
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch erhöhten unternehmerischen Handlungsspielraum · Umsatzkongruente Finanzierung und somit
  • Stärkung des Cash Flows
  • Entlastung der Gesamtfinanzierung (Umstrukturierung des Anlage- + des Umlaufvermögens), zusätzliches Standbein neben den Bankkredit

Risikominimierung

  • 100%-iger Delkredereschutz
  • Garantierte Zahlung der Enterprise Finance Europe auf die angekauften Rechnungen - 120 Tage nach Forderungsfälligkeit
  • Keine Nachweispflicht der Zahlungsunfähigkeit der Abnehmer
  • Optimale Information über die Bonität der Debitoren und somit sicherere Vertriebswege · Gesicherte Umsatz- und Budgetplanung
  • Steuerungsmöglichkeiten für ein ausgewogenes Kundenportfolio

Administrative Erleichterungen

  • Outsourcing des Debitoren-Managements, der Debitorenbuchhaltung sowie des Mahn- und Inkassowesens
  • Rechtsverfolgung überfälliger Forderungen durch die Enterprise Finance Europe
  • Kontinuierliche Bonitätsüberwachung
  • Verbesserung der Zahlungsmoral der Debitoren


2. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen mitbringen, um für Factoring geeignet zu sein?

Das Unternehmen muss einen Bruttojahresumsatz ab 2 Mio. € erzielen Der Geschäftsgegenstand ist innerhalb der Zielbranche (Link to ) Das Geschäft muss sich für Factoring eignen(siehe Anlage). Das Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahre am Markt tätig sein Die Leistungen müssen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sein, die bei Rechnungsstellung vollständig erbracht sind und ein max. Zahlungsziel von bis zu 90 Tagen aufweisen Einwandfreie Auftragsabwicklung und Rechnungswesen Abnehmerkreis mit möglichst konstanter Struktur Eine möglichst Breite Debitorenstreuung Keine Forderungen an verbundene Unternehmen sowie Privatpersonen Forderungen, die frei von Rechten Dritter sind (keine Zession) Keine Gegenforderungen

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3. Wie hoch muss der Bruttojahresumsatz des Unternehmens sein?

Ab 2 Mio €


4. Wie lange muss die Firma bereits bestehen?

Mindestens 2 Jahre am Markt


5. Welche Forderungen sind factorabel?

Gegengeschäfte sind nur mit Aufrechnungsverzichtserklärung machbar; es ist eine Trennung zwischen debitorischen und kreditorischen Konten bei Lieferanten und Abnehmern erforderlich; dies gilt auch innerhalb eines Konzerns mit mehreren Einzeldebitoren. Dienstleistungsgeschäft: Die Belegbarkeit der erbrachten Leistung muß eindeutig gewährleistet sein. Eine Lohnveredelung ist nur dann factorabel, wenn ausschließlich die eigene Leistung/Veredelung in Rechnung gestellt wird. Streckengeschäfte/Streckenhandel: Wenn die Fakturierung durch den Händler nach Erfüllung des Geschäftes erfolgt; hier ist ein zeitnaher Nachweis erforderlich. Bei Werkzeugrechnungen muss die Abnahme bereits erfolgt sein und eine Einmalzahlung verabredet sein. Ein Lastschrifteinzug kann nur in Form des Abbuchungsverfahren abgewickelt werden.


6. Welche Branchen eignen sich für Factoring?

Hersteller/Verarbeiter von Kunststoff, Holz, Metall, Glas, Möbeln, Textil, High-Tech, Lebensmitteln Zulieferanten der Automobil-Branche, Papier-Grosslieferanten, Chemie- und Pharma-Produzenten, Dienstleistungsunternehmen.


7. Wann ist ein Geschäft bedingt factorabel?

Geschäfte mit Gewährleistungen an der Ware, Geschäfte mit Einzel-/Rahmenverträgen, Geschäfte mit Zugrundelegung abweichender AGB


8. Wann ist ein Geschäft nicht factorabel?

VOB-Geschäfte (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) Projektgeschäfte Amortisations- oder Mietgeschäfte Ratierliches Geschäft Individualsoftware/ -anfertigungen vor Abnahme Bei Vereinbarung von Vorkasse/Teilzahlungen Werkzeugrechungen vor Abnahme (z. B. Maschinenbau) Arbeitnehmerüberlassung Verrechnung bei Gegengeschäften Forderungen an Privatpersonen Forderungen aus Geschäften außerhalb des normalen Geschäftsgangs Kommissions- und Mustergeschäfte/Proformarechnungen Geschäfte mit Berührung zu geschützten, persönlichen Daten


9. Wie hoch sind die Kosten?

Damit wir für Sie ein individuelles und maßgeschneidertes Angebot erstellen können, benötigen wir noch verschiedene Informationen von Ihnen. Bitte kontaktieren Sie zu einfach direkt.

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