- Was sind die Vorteile
von Factoring?
- Welche Voraussetzungen
muss ein Unternehmen mitbringen, um für Factoring geeignet
zu sein?
- Wie hoch muss der Bruttojahresumsatz
des Unternehmens sein?
- Wie lange muss die Firma
bereits bestehen?
- Welche Forderungen sind
factorabel?
- Welche Branchen eignen
sich für Factoring?
- Wann ist ein Geschäft
bedingt factorabel?
- Wann ist ein Geschäft
nicht factorabel?
- Wie hoch sind die Kosten?
1. Was sind die Vorteile von Factoring?
Flexible Finanzierung
- Sofortige Liquidität, da eine Bevorschussung bis zu 90%
des Brutto-Rechnungswertes möglich ist.
- Zusätzliche Ertragsmöglichkeiten im Einkauf (Sonderkonditionen,
Mengenrabatte, Boni, Skonti)
- Erhöhung der Eigenkapitalquote, Verbesserung der Bilanzrelationen
und somit des Ratings
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch erhöhten unternehmerischen
Handlungsspielraum · Umsatzkongruente Finanzierung und somit
- Stärkung des Cash Flows
- Entlastung der Gesamtfinanzierung (Umstrukturierung des
Anlage- + des Umlaufvermögens), zusätzliches Standbein neben
den Bankkredit
Risikominimierung
- 100%-iger Delkredereschutz
- Garantierte Zahlung der Enterprise Finance Europe auf
die angekauften Rechnungen - 120 Tage nach Forderungsfälligkeit
- Keine Nachweispflicht der Zahlungsunfähigkeit der Abnehmer
- Optimale Information über die Bonität der Debitoren und
somit sicherere Vertriebswege · Gesicherte Umsatz- und Budgetplanung
- Steuerungsmöglichkeiten für ein ausgewogenes Kundenportfolio
Administrative Erleichterungen
- Outsourcing des Debitoren-Managements, der Debitorenbuchhaltung
sowie des Mahn- und Inkassowesens
- Rechtsverfolgung überfälliger Forderungen durch die Enterprise
Finance Europe
- Kontinuierliche Bonitätsüberwachung
- Verbesserung der Zahlungsmoral der Debitoren
2. Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen mitbringen,
um für Factoring geeignet zu sein?
Das Unternehmen muss einen Bruttojahresumsatz ab 2 Mio. €
erzielen Der Geschäftsgegenstand ist innerhalb der Zielbranche
(Link to ) Das Geschäft muss sich für Factoring eignen(siehe
Anlage). Das Unternehmen muss seit mindestens 2 Jahre am Markt
tätig sein Die Leistungen müssen aus Warenlieferungen und
Dienstleistungen sein, die bei Rechnungsstellung vollständig
erbracht sind und ein max. Zahlungsziel von bis zu 90 Tagen
aufweisen Einwandfreie Auftragsabwicklung und Rechnungswesen
Abnehmerkreis mit möglichst konstanter Struktur Eine möglichst
Breite Debitorenstreuung Keine Forderungen an verbundene Unternehmen
sowie Privatpersonen Forderungen, die frei von Rechten Dritter
sind (keine Zession) Keine Gegenforderungen

3. Wie hoch muss der Bruttojahresumsatz des Unternehmens sein?
Ab 2 Mio €
4. Wie lange muss die Firma bereits bestehen?
Mindestens 2 Jahre am Markt
5. Welche Forderungen sind factorabel?
Gegengeschäfte sind nur mit Aufrechnungsverzichtserklärung
machbar; es ist eine Trennung zwischen debitorischen und kreditorischen
Konten bei Lieferanten und Abnehmern erforderlich; dies gilt
auch innerhalb eines Konzerns mit mehreren Einzeldebitoren.
Dienstleistungsgeschäft: Die Belegbarkeit der erbrachten Leistung
muß eindeutig gewährleistet sein. Eine Lohnveredelung ist
nur dann factorabel, wenn ausschließlich die eigene Leistung/Veredelung
in Rechnung gestellt wird. Streckengeschäfte/Streckenhandel:
Wenn die Fakturierung durch den Händler nach Erfüllung des
Geschäftes erfolgt; hier ist ein zeitnaher Nachweis erforderlich.
Bei Werkzeugrechnungen muss die Abnahme bereits erfolgt sein
und eine Einmalzahlung verabredet sein. Ein Lastschrifteinzug
kann nur in Form des Abbuchungsverfahren abgewickelt werden.
6. Welche Branchen eignen sich für Factoring?
Hersteller/Verarbeiter von Kunststoff, Holz, Metall, Glas,
Möbeln, Textil, High-Tech, Lebensmitteln Zulieferanten der
Automobil-Branche, Papier-Grosslieferanten, Chemie- und Pharma-Produzenten,
Dienstleistungsunternehmen.
7. Wann ist ein Geschäft bedingt factorabel?
Geschäfte mit Gewährleistungen an der Ware, Geschäfte mit
Einzel-/Rahmenverträgen, Geschäfte mit Zugrundelegung abweichender
AGB
8. Wann ist ein Geschäft nicht factorabel?
VOB-Geschäfte (Bauhaupt- und Baunebengewerbe) Projektgeschäfte
Amortisations- oder Mietgeschäfte Ratierliches Geschäft Individualsoftware/
-anfertigungen vor Abnahme Bei Vereinbarung von Vorkasse/Teilzahlungen
Werkzeugrechungen vor Abnahme (z. B. Maschinenbau) Arbeitnehmerüberlassung
Verrechnung bei Gegengeschäften Forderungen an Privatpersonen
Forderungen aus Geschäften außerhalb des normalen Geschäftsgangs
Kommissions- und Mustergeschäfte/Proformarechnungen Geschäfte
mit Berührung zu geschützten, persönlichen Daten
9. Wie hoch sind die Kosten?
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